Gestaltungssatzung

 Im Zuge der Stadtsanierung wurde vom Stadtrat eine Gestaltungssatzung mit zugehörigem Gestaltungshandbuch erlassen. 

 Für Maßnahmen im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes sind die Vorgaben der Gestaltungssatzung zu beachten. Das Gestaltungshandbuch soll Bauherren und Planern Unterstützung und Beratung 
 für anstehende Projekte sein.